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Wie arbeiten wir – Bußgeld für Nicht-Krankenversicherte

Wenn Sie in den Niederlanden wohnen oder arbeiten und keine Krankenversicherung haben, wird ein Bußgeld verhängt. Unten lesen Sie, welche Schritte wir unternehmen, um dieses Bußgeld einzufordern.

Haben Sie keine Krankenversicherung?

Erst erhalten Sie Schreiben mit der Aufforderung, eine Krankenversicherung abzuschließen. Wohnen oder arbeiten Sie noch in den Niederlanden? Und haben Sie immer noch keine Krankenversicherung abgeschlossen? Dann wird Ihnen ein Bußgeld auferlegt.
Schließen Sie danach immer noch keine Krankenversicherung ab? Dann wird Ihnen eine zweite Geldbuße auferlegt.
Haben Sie auch nach der zweiten Geldbuße noch keine Krankenversicherung abgeschlossen? Dann schließt das CAK eine Krankenversicherung für Sie ab. Diese Versicherung ist zwölf Monate lang gültig. Sie müssen dann jeden Monat eine Prämie an das CAK zahlen.

Zahlen Sie die Prämien für Ihre Krankenversicherung nicht?

Haben Sie einen niederländischen Arbeitgeber oder erhalten Sie Sozialhilfe von einem niederländischen Sozialamt? Dann bittet das CAK diese Stellen darum, die Versicherungsprämien zu zahlen. Ihr Arbeitgeber bzw. das Sozialamt behält die Prämie dann von Ihrem Lohn oder Ihrer Sozialhilfe ein. Ist das nicht möglich? Dann beauftragt das CAK uns, dafür zu sorgen, dass Sie die Versicherungsprämie zahlen.

Unten lesen Sie, welche Schritte wir unternehmen, um die Zahlung einzufordern.

Schritt 1: Wir prüfen, ob Sie eine Krankenversicherungsbeihilfe erhalten

Wenn Sie vom niederländischen Steueramt eine Krankenversicherungsbeihilfe erhalten, verwenden wir diese, um einen Teil Ihrer Prämie zu bezahlen. Das bedeutet, dass wir, und nicht Sie, die Krankenversicherungsbeihilfe vom Steueramt erhalten. Für den Restbetrag erhalten Sie von uns eine Lastschrift. Dieser können Sie entnehmen, wie viel Sie innerhalb von sechs Wochen noch zahlen müssen.

Schritt 2: Wir senden Ihnen jeden Monat einen Bescheid

Wir senden Ihnen jeden Monat einen Bescheid und ein ‚Acceptgiro‘ (Lastschriftverfahren) für den noch offenen Betrag. Dieser Betrag muss innerhalb von sechs Wochen gezahlt werden.

Schritt 3: Wir senden Ihnen eine Zahlungserinnerung

Haben Sie nach sechs Wochen immer noch nicht gezahlt? Dann senden wir Ihnen eine schriftliche Zahlungserinnerung. Darin bitten wir Sie, möglichst schnell zu zahlen. Inzwischen haben Sie bereits die Rechnung für den nächsten Monat erhalten. Diese müssen Sie ebenfalls zahlen.

Schritt 4: Wir schalten den Gerichtsvollzieher ein

Zahlen Sie nicht rechtzeitig, oder nicht den gesamten Betrag? Dann schalten wir einen Gerichtsvollzieher ein. Sie müssen dann auch die Kosten für den Gerichtsvollzieher tragen.

Schritt 5: Wir senden Ihnen einen Brief mit einer Endabrechnung

Nach zwölf Monaten müssen Sie die Versicherungsprämie an einen Krankenversicherer zahlen. Dann erstellt das CAK eine Endabrechnung. Dieser ist zu entnehmen, wie viel Sie noch zahlen müssen. Sie erhalten dazu einen Brief mit dem Betreff ‚Endabrechnung‘. Sie können diesen Betrag auf einmal oder in Raten zahlen.
Wenn Sie die erste Rate zahlen, erhalten Sie für jede Rate ein neues Schreiben mit einer neuen Lastschrift.
Wenn Sie zu spät bzw. nicht den vollständigen Betrag zahlen, können wir einen Gerichtsvollzieher einschalten, um den entsprechenden Betrag einzufordern. Sie müssen dann auch die Kosten für den Gerichtsvollzieher tragen.