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Ich bin nicht einverstanden

Was können Sie tun, wenn Sie mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden sind? Dann können Sie gegen Ihr Bußgeld Einspruch einlegen, d.h. ‘in Berufung’ gehen. Wie Sie das tun, hängt von der Art des auferlegten Bußgeldes ab. Klicken Sie unten erst auf die Art der Geldbuße, die Ihnen auferlegt wurde. Dann erfahren Sie, was Sie tun müssen.