Ich bin mit einer Mahnung nicht einverstanden
Sie müssen ein Bußgeld aus den Niederlanden zahlen. Darüber haben Sie von uns einen Bescheid erhalten. Sie haben jedoch nicht rechtzeitig gezahlt. Darum erhalten Sie jetzt eine Mahnung. Das bedeutet auch, dass sich das Bußgeld erhöht.
Haben Sie bisher noch keine Post von uns erhalten? Oder haben Sie bereits gezahlt?
Dann haben Sie die Mahnung vielleicht zu Unrecht erhalten. Ob das wirklich so ist, müssen wir für Sie herausfinden. Füllen Sie dazu dieses Formular aus.
Wir prüfen es und senden Ihnen erneut ein Schreiben, dem Sie entnehmen können, wie es weitergeht.
Wie berechnen wir die Höhe der Mahngebühren?
Die Höhe der Mahngebühren ist gesetzlich vorgeschrieben.
Enthält Ihr Brief den Buchstaben M? Dann beträgt die erste Erhöhung 50 % des Bußgeldes. Die zweite Erhöhung beträgt 100 % des Bußgeldes + den Betrag der ersten Erhöhung.
Beispiel
Sie haben ein Bußgeld erhalten in Höhe von | € 50 |
Erste Mahnung | € 75 = € 50 x 1,5 |
Zweite Mahnung | € 150 = € 50 x 3 |
Hat Ihr Bescheid den Buchstaben O? Dann beträgt die erste Erhöhung € 20. Die zweite Erhöhung beträgt 20% des Betrags der ersten Erhöhung (mindestens € 40).
Die Verwaltungskosten zahlen Sie nur ein Mal.