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Informationen zur strafbaren Handlung anfordern

Foto anfordern

Es gibt ein Foto der konstatierten Handlung wenn auf Ihrem Strafbescheid eine Fotofilmnummer angegeben ist.

Sie können das Foto online anfordern mit unten stehendem Formular. Sie erhalten das Foto per Post.

Fahrzeuglenker nicht sichtbar

In den Niederlanden ist der Halter des Kennzeichens eines Fahrzeuges laut Gesetz verantwortlich für die Zahlung der Buße. Auf niederländischen Blitzerfotos sind darum das Fahrzeug und das Nummernschild deutlich sichtbar. Sie können auf dem Foto nicht sehen wer der Fahrzeuglenker war.

Weitere Informationen

Für Fragen, die mit der Eintreibung des Strafbescheids zusammenhängen, können Sie sich unter der Nummer (00)31 58 253 33 00 an das CJIB wenden. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr.

Halten Sie bitte die 16-stellige CJIB-Nummer Ihrem Strafbescheids bereit. Sie finden diese Nummer rechts oben im Brief den Sie bezüglich der Buße erhalten haben.

Bitte beachten Sie, dass das Anfordern von Informationen nicht heißt, dass die Friste innerhalb deren Sie zahlen müssen und Widerspruch einlegen können, verlängert werden.