Wohnen Sie nicht mehr in den Niederlanden, haben Sie jedoch eine Zeit lang in den Niederlanden gewohnt, gearbeitet oder studiert? Auch dann hätten Sie eine Krankenversicherung abschließen müssen. Das haben Sie nicht getan. Darum müssen Sie ein Bußgeld zahlen.
Sie können bei der CAK schriftlich Einspruch erheben. Ihr schriftlicher Einspruch muss innerhalb von 6 Wochen nach Verhängung des Bußgelds eingegangen sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der CAK.
Sie brauchen keine Briefmarke auf den Umschlag zu kleben.
Wenn Sie Einspruch einlegen, müssen Sie das Bußgeld trotzdem zahlen. Und wenn Sie Recht bekommen? Dann bekommen Sie Ihr Geld zurück.