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Wie arbeiten wir – Bußgeld für eine Verkehrsübertretung

Haben Sie einen Bescheid mit dem Buchstaben M erhalten? Dann haben Sie in den Niederlanden eine leichte Verkehrsübertretung begangen. Unten lesen Sie, welche Schritte wir unternehmen, um dieses Bußgeld einzufordern.

Schritt 1: Wir senden Ihnen einen Bußgeldbescheid zu

Sie begehen in den Niederlanden eine Verkehrsübertretung. Wir senden Ihnen einen Bescheid mit dem Buchstaben M oben rechts zu. Darin wird angegeben, um welche Übertretung es sich handelt, sowie die Höhe des Bußgeldes. Sie müssen das Bußgeld innerhalb von acht Wochen bezahlen. Wir senden das Schreiben an:

  • den Halter des Fahrzeugs oder Motorrads, mit dem die Übertretung begangen wurde, oder
  • die Person, die die Übertretung begangen hat und an die der Bußgeldbescheid gleich von der Polizei übergeben wurde, oder
  • die Person, die das Fahrzeug, den Anhänger oder das Motorrad, mit dem die Übertretung begangen wurde, gemietet hat.

Schritt 2: Wir senden Ihnen eine Mahnung

Haben Sie das Bußgeld nicht rechtzeitig gezahlt? Oder haben Sie nicht den gesamten Betrag gezahlt? Dann bekommen Sie maximal zwei Mal eine Mahnung. Die Höhe der Mahngebühr überschreitet das Bußgeld. Die Mahngebühr der ersten Mahnung ist anderthalb Mal so hoch wie der Bußgeldbetrag. Die Höhe der zweiten Mahnung ist drei Mal so hoch wie der Bußgeldbetrag.

Beispiel

Sie haben ein Bußgeld erhalten in Höhe von€ 50
Erste Mahnung€ 75 = € 50 x 1,5
Zweite Mahnung€ 150 = € 50 x 3

Die Verwaltungskosten zahlen Sie nur ein Mal.

Schritt 3: Wir übergeben den Bußgeldfall an Ihr Land

Wohnen Sie in einem Mitgliedsland der Europäischen Union (EU)? Dann übergeben wir dem Fall an Ihr Land. Das Land, in dem Sie wohnen, wird dann das Bußgeld bei Ihnen einfordern.

Schritt 4: Fahndungsregister

Können wir den Fall nicht an ein anderes EU-Land übergeben? Dann wird Ihr Name im Niederländischen Fahndungsregister eingetragen. Das bedeutet, dass ein Fahndungsbeamter (z. B. ein Polizist oder Zollbeamter) Sie in den Niederlanden anhalten kann. Sie müssen das Bußgeld dann unverzüglich bezahlen. Und wenn Sie das nicht tun? Dann kann man Ihnen Ihr Fahrzeug abnehmen.